"Das BMBWF empfiehlt weiterhin die 3G-Regel bei Aus- und Weiterbildungen.
Mit 1. Juli tritt die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle dazu in Kraft. Für Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 100 Personen gibt es demnach gemäß § 12 ab 1. Juli keine coronabedingten Einschränkungen mehr. [...]"
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