"Zur Vermeidung eines neuerlichen Lockdowns trotz stark steigender Infektionszahlen hat das Gesundheitsministerium mit der aktuellen Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung neue Bestimmungen erlassen, die mit 25. Oktober in Kraft treten. Damit sind auch Änderungen für Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung verbunden [...]"
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