"Inhalte der Ausgabe 4/2011 (Auszug):
-> Thomas Webers im Coaching-Interview mit Eberhard Hauser.
-> Konzeption: Coaching als Anleitung zum Selbstmanagement (Dr. Jörg Pscherer)
-> Praxis: Kollegiale Führung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Clea Buttgereit und Thorsten Braun)
-> Praxis: Konflikt-Coaching am Beispiel eines konkreten Prozesses – Fortsetzung (Dr. Walter Schwertl)
-> Spotlight: Sind Coaching-Tools eine Hilfe zur Durchführung wirksamer Coachings? (Theresa Wechsler)
-> Coaching-Tool: Motivation gezielt fördern (Professor Dr. Hugo M. Kehr und Matthias Strasser)
-> Pro und Kontra: Coaching nur für die oberen Ränge? (Michael Krato und Christiane Wittig)
-> Wissenschaft: Wann stimmt die „Chemie“ im Coaching? Untersuchungen zur gemeinsamen „Augenhöhe“ von Coach und Klient (Patrizia Ianiro und Professor Dr. Simone Kauffeld)
-> Forschung international: Coaching durch den Vorgesetzten; Leadership-Coaching? Nein, danke! (Dr. Julia Eversmann)
-> Philosophie/Ethik: Wie Betrüger denken. Kritische Reflexionen zu betrieblichen Compliance-Maßnahmen (Roger Odenthal)
-> Rezensionen: Mein erstes Mal. Was Coaching alles verändern kann; Coaching Basics. Menschen begleiten und fördern; Jetzt geht’s! Erfolg und Lebensfreude mit lösungsorientiertem Selbstcoaching.
-> Humor: Conrad Coach – "Nachhaltiges Coaching""
Gratis-Download unter: ...
Quelle: Coaching-Newsletter von Christopher Rauen, 2012-03
Newsletter Zeitschrift
"Zwei Messen, ein Prinzip: Die PERSONAL2012 bietet Personalern in Nord- und Süddeutschland ein Informationsupdate für Weiterbildung, Training & Co. Rund 250 Aussteller sind vom 24. bis 25. April in der Messe Stuttgart dabei. Vom 9. bis 10. Mai präsentieren sich etwa 180 HR-Anbieter im CCH Hamburg. [...]"
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung: Neuigkeiten im März
Newsletter Weiterbildung
2012. XII, 177 S. Br.
ISBN: 978-3-8349-3164-1
"Mit der richtigen Körpersprache zum Erfolg
Das Buch geht zunächst auf körpersprachliche Grundlagen ein. Zudem beschreibt der Autor die Bedeutung von Körpersprache sowohl für die Kommunikation als auch für das eigene Befinden. Im Weiteren werden Unterschiede in der Körpersprache von Männern und Frauen aufgeführt, Ursachen und Wirkung erklärt und Möglichkeiten beschrieben, wie Frauen, z. B. im beruflichen Umfeld, diese Kenntnisse nutzen können, um sich gegen männliches Dominanzverhalten durchzusetzen. Bei all dem werden zahlreiche Gesten und körpersprachliche Signale mit Fotos erklärt [...]"
Weitere Infos finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.springer-gabler.de 06.03.2012
Newsletter
Als registrierter besNET.User oder als bestNET.Experte haben Sie die Möglichkeit,
sich Ergebnis-Listen Ihrer Suchabfragen als PDF zusenden zu lassen bzw. auszudrucken.
Ab sofort finden Sie in diesen Listen sogenannte "QR-Codes" bei den Einträgen von bestNET.ExpertInnen.
Dieses Feature steht Ihnen auch beim Ausdruck von Veranstaltungen zur Verfügung.
Was ist ein QR-Code?
Es handelt sich dabei um eine kodierte Abbildung der Eintragung des/der Expertin auf den bestNET.Portalen.
Mit Ihrem Mobiltelefon können Sie den Code fotografieren und mit einer entsprechenden
Software decodieren. So gelangen Sie direkt zur Webadresse des bestNET.Eintrags der/des jeweiligen Expertin/en.
Sie ersparen sich damit das Abtippen der Kontaktdaten :-)
Weitere Infos zum QR-Code finden Sie bei "Wikipedia"!
Ihr bestNET.Team
bestNET.Features
„Immer mehr Menschen suchen Zuflucht in unserem Obdachlosenheim, wir brauchen dringend mehr Lebensmittel“, schreibt die Volkshilfe Partnerorganisation „Narodna Dopomoha" aus der ukrainischen Stadt Czernowitz. Die aktuelle Kältewelle hat Osteuropa immer noch fest im Griff.
„Die Kälte hat bereits Dutzende Tote gefordert. Besonders obdachlose Menschen brauchen jetzt unsere Unterstützung“, sagt Mag. Martina Krichmayr, Koordinatorin für Ost-Zusammenarbeit der Volkshilfe Österreich.
„Unser lokaler Kooperationspartner, der Verein Narodna Dopomoha, betreibt ein Obdachlosenzentrum in Czernowitz. Das Zentrum bietet Unterkunft für 60 Menschen, warme Mahlzeiten in einer Suppenküche und medizinische Betreuung. Durch die Kälte sind wir dringend auf Spenden und Unterstützungen angewiesen“, sagt Krichmayr.
Der Volkshilfe Partnerverein „Narodna Dopomoha“ (ukrainische für Volkshilfe) hat bereits zwei Zelte in den Straßen von Czernowitz aufgestellt, um Obdachlose mit Essen zu versorgen. "Wir vermuten, dass in den letzten Tagen bereits zwei Frauen erfroren sind", berichtet der Verein.
„Narodna Dopomoha“, ukrainische für „Volkshilfe“, ist die einzige Organisation in der Stadt Czernowitz im Westen der Ukraine, die Obdachlose mit Essen, Unterkunft, Bekleidung und Beratung unterstützt. Jedes Jahr versorgt der Verein hunderte Frauen und Männer und setzt sich für Re-Integration am Arbeitsmarkt ein.
So helfen Sie dem Obdachlosenzentrum in Czernowitz in der Ukraine:
2 Euro: Eine Nacht eine warme Unterkunft für einen wohnungslosen Menschen
15 Euro: Eine warme Mahlzeit pro Tag einen ganzen Monat lang
90 Euro: Ein Monat Betreuung durch das Re-Sozialisierungsprogramm des Zentrums
Volkshilfe Spendenkonto: PSK 1.740.400, Kennwort „Ukraine“
Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar.
Die Volkshilfe dankt allen Spender und Spenderinnen.
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.volkshilfe.at 02.02.2012
Spenden
"Auf Einladung der VHS Wien und der Universität Wien kamen gestern über 70 Personen zur Buchpräsentation der University Meets Public - Nachlese "Lernende Gesellschaft" in die VHS Wiener Urania. Das Buch aus der Edition Volkshochschule wurde mit einleitenden Worten vom Wohnbaustadtrat und Vorsitzenden der Wiener Volkshochschulen Dr. Michael Ludwig sowie der Vizerektorin der Universität Wien Ao. Univ.-Prof.in Mag.a Dr. Christa Schnabl vorgestellt. Die Publikation enthält Beiträge von meist langjährig tätigen UMP-Vortragenden sowie VertreterInnen des Postgraduate Center der Universität Wien und der Abteilung Pädagogik der Wiener Volkshochschulen. Alle haben sich dem Thema "Lernen" auf unterschiedlichste Art und Weise genähert. Die AutorInnen gaben einen Auszug ausgewählter Beiträge aus der Publikation und standen für Fragen der BesucherInnen zur Verfügung. Hervorgehoben wurde vor allem die Alltagstauglichkeit der UMP - Themen, die von Universitätsvortragenden spannend und verständlich allen Interessierten an den Wiener Volkshochschulen zugänglich gemacht werden. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 18.01.2012
Pressemeldung
"137. Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Vereinsgesetzes 2002
Das Vereinsgesetz 2002, BGBl. I. Nr. 66/2002, zuletzt geändert durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 2 lautet der erste Satz:
„Die Mitgliederversammlung ist zumindest alle fünf Jahre einzuberufen.“
1a. § 19 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 2 wird die Wortfolge „bestimmter Vereine“ durch die Wortfolge „eines eindeutig nach seiner ZVR-Zahl (§ 18 Abs. 3) oder seinem Namen oder Namensbestandteilen, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz, bestimmbaren Vereins“ ersetzt.
b) Der mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, angefügte Abs. 5 erhält die Absatzbezeichnung „(6)“.
2. § 22 Abs. 4 lautet:
„(4) Als Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Revisoren im Sinne des § 13 Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 127/1997, herangezogen werden.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.12.2011
Gesetz
"Das Bundeskanzleramt stellt auf HELP.gv.at heuer bereits zum zweiten Mal das Service "Was ist neu im Jahr ...?" zur Verfügung. Dieses Service verschafft einen Überblick über die für das jeweils kommende Jahr bereits beschlossenen zentralen Rechtsänderungen.
In diesem Bereich werden alle gesetzlichen Änderungen aufgenommen, die im Jahr 2012 tatsächlich in Kraft treten. Rückwirkend in Kraft tretende Neuerungen (z.B. der "Papa-Monat" im Landesdienst) werden nicht berücksichtigt. [...]"
Den gesamten Beitrag finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: HELP.gv.at - Sondernewsletter zum Jahreswechsel 21.12.2011
Gesetz Newsletter
"Aktive Gesundheitsvorsorge wird von der SVA belohnt: Selbständige zahlen ab 1.1.2012 zehn statt zwanzig Prozent Selbstbehalt, wenn sie fünf Gesundheitsziele erreichen und damit zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen.
Vorbeugen statt heilen
Gemeinsames Ziel der SVA und der Ärztekammer ist es, mit dem Vorsorgeprogramm „Selbständig Gesund“ die Versicherten zu einem Umdenken zu animieren. Sie sollen verstärkt auf ihre eigene Gesundheit achten und möglichst lange beschwerdefrei leben.
SVA und Ärzte beschreiten damit als kompetente Partner an der Seite der Versicherten einen völlig neuen Weg im österreichischen Gesundheitssystem.
Gesundheitscheck
Kernpunkt des Vorsorgeprogrammes ist ab 1.1.2012 der Gesundheitscheck, den der Versicherte beim Arzt seines Vertrauens, also z.B. beim Hausarzt, vornehmen lassen kann.
Der Arzt überprüft beim Gesundheitscheck Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak- und Alkoholkonsum des Versicherten.
Anschließend legt er gemeinsam mit dem Versicherten die individuellen Gesundheitsziele und die Maßnahmen zur Erreichung dieser Gesundheitsziele fest.
Solche Maßnahmen sind z.B. mehr Bewegung, Raucherentwöhnung oder Blutdruckeinstellung.
Der Versicherte erhält mindestens sechs Monate Zeit für eine Verbesserung seines
Gesundheitszustandes [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
Newsletter
"Seit 1.3.2011 müssen Sie in Stelleninseraten Angaben zum Mindestentgelt machen. Tun Sie das nicht, kann die Bezirksverwaltungsbehörde ab 1.1.2012 eine Verwaltungsstrafe bis zu € 360,- verhängen.
Begriff des Stelleninserates
Der Begriff des Stelleninserates erfasst Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.
Es kann sich dabei um
-> interne (am „Schwarzen Brett“) oder
-> externe (in Zeitungen, im Internet usw.)
Veröffentlichungen handeln.
Allgemeine Hinweise auf Schildern, wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nur dann den Begriff des Stelleninserates, wenn ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.
Mindestentgelt
Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende Mindestentgelt anzugeben. Dieses Mindestentgelt kann durch Kollektivvertrag, durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegt sein.
Die Angabe des Mindestentgelts hat
-> betragsmäßig,
-> unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
-> unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern),
-> aber ohne anteilige Sonderzahlungen
zu erfolgen.
Der Arbeitgeber kann im Stelleninserat auf seine Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überzahlung hinweisen.
Eine Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts besteht auch bei Inseraten für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.
Tipp!
Die Angabe „Lohn/Gehalt ab € .... brutto“ mit dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt reicht aus [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
Newsletter